AGB — Vermittlung von Immobilien-Verkäufern

Version 1.1 · Stand 27.06.2026

Zwischen
RE/MAX Immobilien Aarau (betrieben durch die Immobilien-Vermarktung your choice GmbH), Pelzgasse 7 (nachfolgend „Immobilienmakler")
und dem Vermittler.

1. Vertragsgegenstand

Der Vermittler generiert über die Landingpage «Hauswertanalyse.ch» potenzielle Immobilienverkäufer für den Immobilienmakler. Hierfür nutzt er einen individuellen Affiliate-Link, den wir zur Verfügung stellen. Zudem erhält der Vermittler einen persönlichen Login, mit dem er den Status der von ihm vermittelten Verkäufer jederzeit selbständig einsehen kann.

2. Provisionsanspruch und -höhe

Der Vermittler erhält eine Provision von 10 % der vom Immobilienmakler effektiv vereinnahmten Netto-Maklerprovision aus einem Immobilienverkauf, sofern der Verkäufer über den dem Vermittler zugewiesenen Affiliate-Link oder über das bereitgestellte System erfasst wurde und eine eindeutige Zuordnung zum Vermittler möglich ist. Massgeblich ist dabei die erstmalige Erfassung im System.

Dabei hat der Vermittler kein Mitspracherecht, zu welchem Prozentsatz der Immobilienmakler einen Maklervertrag abschliesst. Dies kann je nach Makler und Region unterschiedlich hoch sein. Der Immobilienmakler ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen, insbesondere wenn er das Mandat als ungeeignet erachtet — etwa aufgrund unrealistisch hoher Preisvorstellungen des Verkäufers, weil sich das Objekt ausserhalb des betreuten Gebiets befindet oder nicht in das Portfolio passt, etc.

3. Anspruchsvoraussetzung

Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn:

  • ein Maklervertrag mit dem Verkäufer zustande kommt, und
  • die Immobilie erfolgreich verkauft wird, und
  • die Maklerprovision vollständig beim Immobilienmakler eingegangen ist.
  • der Verkäufer nicht der Vermittler selbst ist.

4. Auszahlung

Die Auszahlung der Vermittlungsgebühr hat innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang der Maklerprovision beim Immobilienmakler zu erfolgen.

5. Kundenschutz / Umgehungsverbot

Vom Vermittler zugeführte Verkäufer gelten als geschützt, d.h. kommt es innerhalb von 12 Monaten nach der Zuführung zu einem Abschluss mit einem solchen Verkäufer, besteht grundsätzlich ein Provisionsanspruch. Sollte der Kontakt bereits in unserer Datenbank als aktiver Kontakt hinterlegt sein, besteht kein Provisionsanspruch.

Das Gebiet, welches RE/MAX Aarau betreut, liegt im Grossraum Aargau/Solothurn. Ortschaften, die nicht durch RE/MAX Aarau abgedeckt werden, können im internen RE/MAX-Netzwerk an andere RE/MAX-Standorte weitergeleitet werden. Da jeder RE/MAX-Standort eine rechtlich eigenständige Firma ist, erfolgt die Bearbeitung über separate IT-Systeme, wodurch der aktuelle Status unter Umständen nicht vollständig oder zeitnah abgebildet werden kann.

Die Höhe der Vermittlungsprovision an den Vermittler kann in solchen Fällen von den üblichen 10 % abweichen und zu einem geringeren prozentualen Satz erfolgen. Auch die Dauer der Auszahlung kann variieren und richtet sich nach den jeweils zwischen den beteiligten RE/MAX-Standorten getroffenen Vereinbarungen.

Auch im Falle einer Weiterleitung an einen anderen RE/MAX-Standort bleibt RE/MAX Aarau alleiniger Vertragspartner des Vermittlers. Die Abwicklung sowie die Auszahlung einer allfälligen Provision erfolgen ausschliesslich über RE/MAX Aarau. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst, nachdem die entsprechende Provision bei RE/MAX Aarau eingegangen ist. Ein Provisionsanspruch des Vermittlers besteht in jedem Fall nur insoweit, als RE/MAX Aarau die entsprechende Maklerprovision effektiv erhalten hat. Sollte keine Zahlung eingehen, entfällt der Anspruch des Vermittlers vollständig. RE/MAX Aarau übernimmt keine Zahlungspflicht für Provisionen, die von anderen RE/MAX-Standorten nicht oder nicht vollständig ausbezahlt werden.

6. Auftreten und Markenverwendung

Der Vermittler ist nicht berechtigt, im Namen der Marke RE/MAX oder der Firma Immobilien-Vermarktung your choice GmbH aufzutreten. Insbesondere ist es dem Vermittler untersagt:

  • sich als Mitarbeiter, Partner oder Vertreter von RE/MAX auszugeben;
  • Kommunikationsmittel im Namen von RE/MAX zu verwenden;
  • den Eindruck zu erwecken, er sei Makler oder offizieller Repräsentant von RE/MAX.

Der Vermittler tritt ausschliesslich als unabhängiger Tippgeber auf.

7. Selbstständigkeit

Der Vermittler ist selbstständig tätig und handelt auf eigene Rechnung und Gefahr. Es besteht ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis mit dem Immobilienmakler. Sämtliche steuerlichen Verpflichtungen sowie Sozialversicherungsbeiträge liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Vermittlers.

8. Schlussbestimmungen

  • Änderungen der AGB bleiben jederzeit vorbehalten.
  • Es gilt schweizerisches Recht.
  • Gerichtsstand ist am Sitz des Immobilienmaklers.